Notwehrparagraph

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§32 StGB: (Notwehrparagraph)

Jeder der Kampfkunst trainiert, sollte sich auch der rechtlichen Lage bewusst sein.
Das Gesetz hat zum Thema Notwehr klare juristische Aussagen getroffen, die im Notwehrparagraphen 32 StGB und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben wurden.

Notwehrparagraph

Der genaue Wortlaut ist wie folgt:

  • 1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
  • 2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Im Fall der Notwehr ist daher eine Tat, für die man normalerweise bestraft würde, erlaubt und bleibt straffrei.
Die Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Tat ist jedoch, das sie geboten und erforderlich ist.

Wichtiger, ergänzender Hinweis

Eine Selbstverteidigung darf nur angewendet werden, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren.
Wenn der Angreifer seine Attacken stoppt oder nicht anwendet, ist Selbstverteidigung nicht mehr erlaubt.

Wenn der Angegriffen weiter schlägt, tritt usw. obwohl der Angreifer nichts mehr unternimmt oder unternehmen kann, liegt ein Straftatbestand vor.

Eine ausführlichere Erläuterung können Sie hier auch als PDF-Datei herunterladen.